Veränderungen, Umstrukturierungen und gesellschaftsrechtliche Umwandlungen im Unternehmen und Betrieb – Folgen für die BR-Arbeit und die Arbeitnehmer:innen –
|
Globaler Wettbewerb, Erhöhung der Gewinnmarge, Shareholder value, Digitalisierung und künstliche Intelligenz sind nur einige Triebfedern, die ständige Veränderungen in den Unternehmen und Betrieben nach sich ziehen. Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederungen, Outsourcing, Vermögensübertragungen, Betriebsübergänge, Teilschließungen, Standortwechsel, Änderung der Arbeitsorganisation, Einführung neuer Arbeitszeitgestaltungen, neue Qualifikationsanforderungen, Rationalisierungen, Automatisierung, Personalreduzierungen usw. sind die direkten Folgen. Diese Veränderungen haben ebenfalls konkrete Auswirkungen auf bestehende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge. Betriebsräte und Arbeitnehmer:innen werden oft erst sehr spät informiert und müssen sich dann kurzfristig mit den neuen Strukturen auseinandersetzen. In Interessenausgleichen und Sozialplänen werden die Auswirkungen festgelegt und ausgeglichen. Hier sind die Betriebsräte besonders gefordert. Welche Informationsrechte stehen den Betriebsräten und Arbeitnehmer*innen bei strukturellen und gesellschaftsrechtlichen Veränderungen zu? Welche Beteiligungsrechte stehen dem Betriebsrat bei Umstrukturierungen im Unternehmen und Betrieb zur Seite? Welche Mitbestimmungsrechte gibt es für den Betriebsrat bei Änderungen der Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Qualifikation und Personalstruktur im Betrieb? Welche Voraussetzungen sind für eine Betriebsänderung notwendig? Wann hat der Betriebsrat Anspruch auf Verhandlungen über einen Interessensausgleich und Sozialplan? Welche Voraussetzungen sind für das Konsultationsverfahren und die Massenentlassungsanzeige bei Personalabbau zu beachten? Was wird bzw. soll im Interessensausgleich und Sozialplan geregelt werden? Wie sind die Gewerkschaften oder andere Gremien in die Verhandlungen über strukturelle Änderungen einzubeziehen? |
Tarif A = Kosten: 1290,00 Euro zzgl. 390,00 Euro Tagungspauschale zzgl. gesetzl. MwSt. Tarif B = Kosten: 1290,00 Euro zzgl. 906,00 Euro inkl. Ü/V zzgl. gesetzl. MwSt. |
Die angegeben Preise gelten vorbehaltlich evtl. Preisänderungen durch die Tagungshäuser.